ALKOHOLWERBUNG AUF SOCIAL MEDIA
Was erlaubt ist
Freitag, 16:30 Uhr: Der Markt ist voll, die Wochenend-Aktion steht – und schnell soll noch ein Social-Media-Post online gehen. Genau da passieren die typischen Patzer: ein Spruch, der zu jugendlich klingt, ein Party-GIF, das mehr „Saufen!“ als „Angebot!“ schreit – oder die Kennzeichnung fehlt. Das ist nicht nur ein rechtliches Thema, sondern auch relevant in puncto Vertrauen und Umsatz: Wer online unseriös wirkt, verliert Kundschaft – und im Zweifel auch Reichweite.









