Erster Erfolg des Agrar- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG)?

Unlautere Praktiken sind Geschichte.

Seit Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Deutschland in Kraft. Es verbietet eine Reihe von unlauteren Handelspraktiken zwischen Produzenten und der Industrie bzw. dem Handel. Deutschland setzt mit diesem Gesetz die UTP-Richtline der EU aus dem Jahr 2019 um.

In der Vergangenheit kam es häufig zu kurzfristigen Stornierungen für enorme Mengen verderblicher Erzeugnisse von gewerblichen Großkunden. Das brachte vor allem Liefernde mit geringen Umsätzen in die Bredouille. Zahlungsziele von mehreren Monaten waren häufig Vertragsbestandteil und brachten viele Unternehmen in eine finanzielle Schieflage. Das Gesetz verbietet nun den Großkunden von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen die Anwendung von unlauteren Handelspraktiken. Dies soll verhindern, dass sie die ihnen unterlegenen Liefernden ausnutzen.

Erste Auswertung zeigt Missstände auf.

Betroffene Lieferanten können sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden. Diese übernimmt verschiedene Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen, vorwiegend für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Eine erste Bilanz gibt nun Aufschluss über die Anzahl der Beschwerden für das Jahr 2021:

Eine förmliche Beschwerde ist im Zeitraum vom 01.08.2021 bis zum 31.12.2021 nicht eingegangen. Allerdings gab es konkrete Hinweise aus verschiedenen Branchen auf Unternehmen, die unlautere Handelspraktiken ausüben sollen. Gegen diese Firmen hat das BLE Ermittlungsverfahren eingeleitet. Des Weiteren stand das Ministerium mit Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen und Handelsstufen im Austausch, um über die Rechte der Liefernden zu informieren sowie die Liefervereinbarungen auf Käuferseite anzupassen.

Weitere Artikel in der Kategorie

GESETZESÄNDERUNGEN

GESETZESÄNDERUNGEN 2023

Was Sie berücksichtigen müssen.

In verschiedenen Bereichen wird sich in den kommenden Wochen und Monaten die Gesetzeslage ändern. Die Neuerungen betreffen unter anderem die Tabaksteuer und die Arbeitszeiterfassung aber auch beim Lieferkettengesetz und bei der der Einwegplastik-Richtlinie bzw. bei der Novellierung des Verpackungsgesetzes hat sich etwas getan.

GESETZESÄNDERUNGEN

(N)IMMER AUF DIE KLEINEN

Erster Erfolg des Agrar- und Lieferkettengesetz?

Seit Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Deutschland in Kraft. Es verbietet eine Reihe von unlauteren Handelspraktiken zwischen Produzenten und der Industrie bzw. dem Handel. Deutschland setzt mit diesem Gesetz die UTP-Richtline der EU aus dem Jahr 2019 um.

GESETZESÄNDERUNGEN

SINGLE USE PLASTICS

Gemeinsam für die Umwelt.

Seit Juli gibt es in der EU das Verbot von Einwegplastik – endlich! Denn ein Blick auf die Zahlen macht schwindelig: Zwischen den Jahren 1950 und 2015 wurden bereits 8,3 Milliarden Tonnen Plastik produziert! Umgelegt auf die heutige Weltbevölkerung, entspricht das mehr als einer Tonne pro Kopf... Auch wir von der FÜR SIE stellen uns der Verantwortung als Großhändler und machen dem Plastikmüll im Zuge der neuen Richtlinien den Gar aus.

+49 (0)221 16041-0
kundenservice@fuer-sie-eg.de
Kontaktformular