(N)IMMER AUF DIE KLEINEN

    Erster Erfolg des Agrar- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG)?

    Unlautere Praktiken sind Geschichte.

    Seit Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Deutschland in Kraft. Es verbietet eine Reihe von unlauteren Handelspraktiken zwischen Produzenten und der Industrie bzw. dem Handel. Deutschland setzt mit diesem Gesetz die UTP-Richtline der EU aus dem Jahr 2019 um.

    In der Vergangenheit kam es häufig zu kurzfristigen Stornierungen für enorme Mengen verderblicher Erzeugnisse von gewerblichen Großkunden. Das brachte vor allem Liefernde mit geringen Umsätzen in die Bredouille. Zahlungsziele von mehreren Monaten waren häufig Vertragsbestandteil und brachten viele Unternehmen in eine finanzielle Schieflage. Das Gesetz verbietet nun den Großkunden von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen die Anwendung von unlauteren Handelspraktiken. Dies soll verhindern, dass sie die ihnen unterlegenen Liefernden ausnutzen.

    Erste Auswertung zeigt Missstände auf.

    Betroffene Lieferanten können sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden. Diese übernimmt verschiedene Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen, vorwiegend für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Eine erste Bilanz gibt nun Aufschluss über die Anzahl der Beschwerden für das Jahr 2021:

    Eine förmliche Beschwerde ist im Zeitraum vom 01.08.2021 bis zum 31.12.2021 nicht eingegangen. Allerdings gab es konkrete Hinweise aus verschiedenen Branchen auf Unternehmen, die unlautere Handelspraktiken ausüben sollen. Gegen diese Firmen hat das BLE Ermittlungsverfahren eingeleitet. Des Weiteren stand das Ministerium mit Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen und Handelsstufen im Austausch, um über die Rechte der Liefernden zu informieren sowie die Liefervereinbarungen auf Käuferseite anzupassen.

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