WIR SAGEN DER PLASTIKVERSCHMUTZUNG DEN KAMPF AN

Unsere Beweggründe und Motivation zur Veränderung.

Seit Juli gibt es in der EU das Verbot von Einwegplastik – endlich! Denn ein Blick auf die Zahlen macht schwindelig: Zwischen den Jahren 1950 und 2015 wurden bereits 8,3 Milliarden Tonnen Plastik produziert! Umgelegt auf die heutige Weltbevölkerung, entspricht das mehr als einer Tonne pro Kopf ... Auch wir von der FÜR SIE stellen uns der Verantwortung als Großhändler und machen dem Plastikmüll im Zuge der neuen Richtlinien den Gar aus.

Plastik goes worlwide – damit ist jetzt Schluss

Nicht einmal zehn Prozent des jemals produzierten Kunststoffes sind recycelt worden. Dabei bewirken Plastikprodukte langfristige Probleme in der Natur: Die Verwendung des Kunststoffes betrifft mittlerweile auch die abgelegensten Orte auf diesem Planeten. Man findet Plastik in der Arktis im Eis, auf unseren Gletschern und auch am tiefsten Punkt der Erde – im Marianengraben im Pazifik. Und wer kennt es nicht auch? Im Sommerurlaub an den europäischen Stränden sind immer mehr Plastikteile zu finden. Das Erschreckende: Laut Prognosen wird die Plastikproduktion bis 2050 noch mal um das Vierfache ansteigen! Höchste Zeit also, der Plastikverschmutzung den Kampf anzusagen. Das EU-Parlament hat die „Single-Use Plastics (SUP) Directive“ beschlossen, die am 2. Juli 2019 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie soll die Verschmutzung durch Einweg-Plastik deutlich verringern. Das ist ein dringend notwendiger erster Schritt, um den gedankenlosen Einsatz von Einwegplastik zu reduzieren und gegen die Vermüllung der Natur anzukämpfen.

 


Diese Produkte sind seit Juli in der EU verboten

Die Einwegplastik-Richtlinie betrifft insgesamt 15 Einwegplastik-Produkte. Darunter fallen seit Juli die europaweiten Verbote von u. a. Wattestäb- chen, Einwegplastikbesteck, Rührstäbchen für Getränke, Trinkhalme, Plastikteller, Luftballon-Haltestäbchen. Aber auch eine Kennzeichnungspflicht besteht bei beispielsweise Getränkebechern, Speisenhaltern, Tabakwaren und Damenhygieneprodukten. Maßnahmen wie eine Bewusstseinsbildung von beispielsweise wiederverwendbaren Alternativen, Mehrweg-Systemen, Abfallmanagement usw. gehören auch dazu.

Von Einweg zu Mehrweg – der Großhandel ist im Wandel

Die Entwicklungen betreffen natürlich auch den Großhandel – und das ist gut so! Durch die Mengen, die hier produziert werden, kann allein so eine große Menge an Verschmutzung unserer Umwelt durch Plastik verhindert werden. Aber was bedeutet das für uns bei der FÜR SIE genau?

Von Einweg zu Mehrweg – der Großhandel ist im Wandel

Wir von der FÜR SIE suchen bei den Materialien nach der besseren Alternative. Bei einem Test der „Stiftung Warentest“ aus dem August 2019 kamen beispielsweise Bambusbecher eher schlecht weg. Sie waren zum Einfüllen von Heißgetränken nicht geeignet, weil schädliche Stoffe entstanden. Au- ßerdem enthielten die getesteten Becher damals nicht nur Bambus, sondern auch Kunststoff. Die „Stiftung Warentest“ sah die Verbraucher durch ein falsches Ökoversprechen getäuscht.

Wir versuchen, die verschiedenen Komponenten möglichst von allen Seiten zu erfassen und generell Mehrwegbehälter einzusetzen: beispielsweise aus Polypropylen (PP), Glas oder Edelstahl. Edelstahl muss allerdings sehr oft benutzt werden, damit es eine ökologischere Alternative ist, denn der Rohstoff verbraucht sehr viel Energie bei der Herstellung. Polypropylen braucht weniger Energie, ist leicht, kommt ohne Weichmacher aus und ist auch bei heißen Lebensmitteln stabil, bescheinigt auch die Verbraucherzentrale NRW.

Auch sehen wir die Herausforderungen. Gerade bei Take-away-Essen ist ein Mehrwegsystem mit Pfand für die sowieso schon gebeutelten Gastwirt- schaft Betreibenden nicht einfach umzusetzen. Nicht jeder Konsumierende hat seine eigene Dose, sein eigenes Besteck oder seinen eigenen Becher dabei. Aus Hygienegründen dürfen Restaurants oft nur eigenes Geschirr verwenden. Konsumierende könnten sich vom Pfand der auszuleihenden Be- hältnisse abschrecken lassen. Doch an der Lösung wird bereits geschraubt: Es werden gerade innovative Apps entwickelt, die statt Pfand registrieren, wo ein Behälter sich gerade befindet und wann er zurückgegeben werden muss. Als Einweg-Alternative verwenden wir Bagasse- und Papierbehälter. Bagasse entsteht aus Pressresten des Zuckerrohrs und ist damit ein Abfallprodukt. Daher ist es ökologisch etwas besser als Papier.

Im Kosmetikbereich fallen vor allem die Wattestäbchen ins Ohr bzw. – ausnahmsweise – ins Auge. Als nachhaltige Alternative bieten wir jetzt die ab- waschbaren Mehrweg-Silikonstäbchen. Wattestäbchen gibt es auch aus Bambus und Papier. Hierbei ist Bambus gegenüber Papier allerdings wieder- um ökologisch zu bevorzugen, da die Aufbereitung weniger aufwendig ist.

Es muss noch viel mehr gehen – für unsere Welt von morgen

Bereits jetzt versuchen wir möglichst auf Einwegartikel zu verzichten, denn ab 2023 sollen Cateringunternehmen, Lieferdienste und Restaurants auch dazu verpflichtet werden, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Auch das Thema bessere Kennzeichnungen bei Ein- weg- und Mehrwegflaschen gehen wir bereits an, sodass es für Konsumierende leichter wird, wiederverwertbare Produkte zu kaufen. Ab 2025 müs- sen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik enthalten, ab 2030 mindestens 30 Prozent – Ziele, die wir schon vorher erreichen wollen und an denen wir bereits mit Hochdruck arbeiten.

Die FÜR SIE ist hoch motiviert, denn die Botschaft der EU Plastik-Richtlinie ist für uns klar: Wir müssen unsere Wegwerfkultur und den Plastikmüll überdenken! Die Richtlinie ist ein Startschuss für eine Trendumkehr: weg von umweltschädlichen Wegwerfprodukten und hin zu nachhaltigen Mehr- weg-Lösungen. Für unseren Planeten, für nachfolgende Generationen, für Sie.

Weitere Artikel in der Kategorie

GESETZESÄNDERUNGEN

DIE AMPEL GIBT DIE RICHTUNG VOR

Nutri-Score einfach erklärt.

Er befindet sich auf der Vorderseite verarbeiteter Lebensmittel, ist mit bunten Buchstaben gekennzeichnet und in jedem Supermarktregal zu finden – die Rede ist vom Nutri-Score. Anfang 2024 wurde dieser in der Kategorie Getränke angepasst. Was ist der Nutri-Score und wie genau sieht die Anpassung aus? Wir haben alle relevanten Fakten für Sie zusammengefasst.

GESETZESÄNDERUNGEN

DAS NEUE VERPACKUNGSGESETZ

Einwegpfand auf Milchprodukte in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen.

Beim Thema Verpackungsgesetz fühlt sich der eine oder andere von uns wohl langsam wie im Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Seit die Verpackungsverordnung im Januar 2019 durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, sind in regelmäßigen Abständen Neuerungen in Kraft getreten. Die Anpassungen wurden erlassen, um in allen Produktions- und Handelsstufen Verpackungsmüll zu reduzieren. In der nächsten Runde geht es nun um die Ausweitung der Pfandpflicht auf Milchprodukte in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen.

GESETZESÄNDERUNGEN

NEUES JAHR - NEUES RECHT!

Diese gesetzlichen Anforderungen treffen den Handel im Jahr 2024.

Die Rechtsabteilung der FÜR SIE eG hat eine Auswahl gesetzlicher Anforderungen Zusammengestellt, die im kommenden Jahr in Kraft treten und Sie als Handelsunternehmen betreffen können. Vielleicht haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits Maßnahmen zur Umsetzung getroffen. Vielleicht lohnt es sich, bei Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer rechtlichen Beratung nachzuhören, ob Handlungsbedarf besteht.

+49 (0)221 16041-0
kundenservice@fuer-sie-eg.de
Kontaktformular